Leistung
Die Residenz Au Lac verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich, einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen ist das Gastronomie Team für die Koordination verantwortlich.
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit der Residenz Au Lac kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Residenz Au Lac kommt der Auftrag verbindlich zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Geringfügige Änderungen
Die Residenz Au Lac behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z.B. aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen – nach Absprache mit dem Kunden – geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für einen Anlass soll spätestens vier Tage* vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die zu diesem Zeitpunkt gemeldete Anzahl Personen in Rechnung gestellt.
* Bei über 80 Personen sollte die definitive Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor dem Anlass gemeldet werden.
Annullierung von Anlässen
Bei der Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor dem Anlass: kostenlos
29 – 20 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen
19 – 11 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen
10 – 0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen
Rücktritt durch die Residenz Au Lac
Die Residenz Au Lac ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
– eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der von der Residenz Au Lac gesetzten Frist nicht geleistet;
– höhere Gewalt (z.B. behördliches Verbot der Durchführung, akute Epidemie, Strommangel oder
-ausfall, massiver Ausfall erkrankter Mitarbeiter) oder andere von der Residenz Au Lac nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
– Seminarräume oder Restaurants, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Kunden oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
– der Gast zahlungsunfähig geworden ist oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt der Residenz Au Lac aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz.
Verspätung
Bei zeitlicher Verspätung des Eintreffens (bedienter Anlass) wird nach 45 Minuten die Wartezeit der Mitarbeitenden mit CHF 30.00 pro Stunde und Mitarbeiter zusätzlich in Rechnung gestellt.
Beizug eines Dritten
Die Residenz Au Lac ist berechtigt, falls notwendig die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Residenz Au Lac verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
Zahlungen
INFO INTERN: Privatkunden
Die Residenz Au Lac erhebt eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt 50% des geschätzten Gesamtbetrages, zahlbar bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Anlasses.
Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
INFO INTERN: Business Kunden:
Die Residenz Au Lac erstellt nach Schluss der Veranstaltung die detaillierte Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen zahlbar ist.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Biel/Bienne. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.